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BGH, 09.11.1962 - 4 StR 372/62 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BGH, 18.08.1961 - 4 StR 297/61
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 09.11.1962 - 4 StR 372/62
Für die Dauer der Sperrfrist, die nicht als Strafe, sondern als Teil einer Sicherungsmaßregel gedacht ist, darf auch nicht die Schwere der Schuld oder der Unfallfolgen maßgebend sein; entscheidend kann vielmehr nur sein, wielange die Ungeeignetheit des Täters zum Führen von Kraftfahrzeugen voraussichtlich bestehen wird (vgl. BGH VRS 21, 262, 263).